Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik
Dr. med. Nikola Blase, Dr. rer. medic. Carina Abels, Prof. Dr. Florian Buchner M.P.H. und Dr. rer. pol. Theresa Hüer leiten den Forschungsbereich.
Wissenschaftliche MitarbeiterInnen: Prof. (FH) Dr. Dominik Thomas, M. A. Klemens Höfer, Dr. rer. medic. Godwin D. Giebel, M. A. Pascal Raszke, M. A. Felix Plescher, M. A. Milena Weitzel und M. Sc. Lara Kleinschmidt
Wissenschaftliche Hilfskräfte: Hanns Richard Cissarek, Jan Nowak, Juri Ritz, Dilara Cetinkaya, Vincent Nobbe
Der Forschungsbereich Gesundheitspolitik befasst sich u.a. mit Fragestellungen im Bereich Finanzierung des Gesundheitswesens, Gesundheitsmärkte und Vergütung von Gesundheitsrichtungen sowie mit Versorgungsforschungsprojekten zu den Themen Digitalisierung im Gesundheitswesen (u.a. mit Fokus auf Digitale Gesundheitsanwendungen, Einsatz künstlicher Intelligenz) sowie zur Optimierung der medizinischen Versorgung von vulnerablen Patientengruppen (demenzielle Erkrankungen, medizinischer Kinderschutz, Psychotherapie).
Laufende Projekte
A) Projekte, die durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert werden
Nutzerorientiertes Anforderungsprofil an KI-basierte Clinical Decision Support Systems am Beispiel der Sepsisversorgung (KI@work)
Laufzeit: 01.11.2022 voraussichtlich bis 31.10.2025
Projektinhalte:
Das Projekt KI@work verfolgt zwei übergeordnete Forschungsziele:
Entwicklung von gesundheitspolitischen Handlungsempfehlungen zum Abbau bzw. zur Überwindung von Hürden des deutschen Gesundheitssystems bei der Überführung KI-basierter Entscheidungsunterstützungssysteme (über alle Indikationen hinweg).
Entwicklung eines am klinischen Einsatz orientierten Anforderungsprofils, das bereits zu Beginn der Entwicklung mit einfließt oder bei der Weiterentwicklung bestehender Systeme berücksichtigt werden kann und somit eine Steigerung der Nutzbarkeit und damit der Akzeptanz KI-basierter Entscheidungsunterstützungssysteme ermöglicht (am Beispiel der Sepsis)
Weitergehende Informationen zum Inhalt, dem Konsortium und Publikationen erhalten Sie hier: https://www.uni-due.de/kiatwork/projekt.php
Die Umsetzung von Potenzialen Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der ambulanten Versorgung psychischer Erkrankungen (DiGAPsy)
Laufzeit: 01.11.2022 voraussichtlich bis 31.10.2025
Projektinhalte:
Das Projekt DiGAPsy verfolgt das Ziel gesundheitspolitische Handlungsempfehlungen zur optimalen Einbindung von DiGA in die Versorgung von psychisch Erkrankten zu entwickeln. Hierbei werden sowohl Konzepte der Integration von Gesundheits-Apps in den Versorgungsprozess im Sinne von Best-Practice-Modellen untersucht als auch der aktuelle Status quo erhoben. Zusätzlich werden bestehende Hemmnisse und Hürden identifiziert sowie Erwartungen von Leistungserbringenden und Patient*innen erfasst.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des G-BAs oder rufen Sie uns an unter 0201 183 2996
Konsortialführung: Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH
Konsortialpartner: Techniker Krankenkasse, Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Höfer K, Plescher F, Schlierenkamp S, Solar S, Neusser S, Schneider U, Best D, Wasem J, Abels C, Bußmann A. mHealth Apps in German Outpatient Mental Health Care: Protocol for a Mixed Methods Approach. JMIR Res Protoc. 2024 Dec 10;13:e56205. doi: 10.2196/56205. PMID: 39657173.
(Zugang zur) Diagnostik und Therapie demenzieller Erkrankungen bei Menschen mit einem Down-Syndrom (DS-Demenz)
Laufzeit: 01. Februar 2022 bis 31. Juli 2025
Projektinhalte:
Menschen mit einem Down-Syndrom haben ein deutlich erhöhtes Risiko, eine Demenz zu entwickeln. Dieses erhöhte Krankheitsrisiko trifft auf Herausforderungen in der Diagnostik und Therapie der Demenz in dieser Patient*innengruppe, die sich unterschiedlich im Vergleich zur Versorgung der Allgemeinbevölkerung bei Demenz gestalten. Dennoch spiegelt sich dieses Wissen bislang nur ungenügend in den Versorgungsstrukturen und -pfaden wider.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung gesundheitspolitischer Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der medizinischen und rehabilitativen Versorgung von Menschen mit einem Down-Syndrom, die eine Demenz entwickelt haben. Dabei soll auch auf eine Verzahnung von spezialisierter und Regelversorgung, die Schnittstellen zum System der Behindertenhilfe sowie die Perspektive der Angehörigen eingegangen werden, um den gesamten Patient*innenpfad durch das System abbilden zu können.
Dafür wird ein Mixed-Method-Ansatz genutzt, der in drei Phasen untergliedert werden kann. In einem ersten Schritt werden von der Ambulanz für Alzheimer bei Down-Syndrom (LMU Klinikum) und dem Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt am Main die Anforderungen an eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Zielgruppe auf Basis eines systematischen Reviews erarbeitet. In der zweiten Projektphase werden die bestehenden Versorgungsdefizite sowie Hürden und Hemmnisse in der Versorgung der Zielgruppe von der Universität Duisburg-Essen und dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement (EsFoMed GmbH) analysiert. Dafür werden u.a. eine Routinedatenanalyse, Experteninterviews sowie eine Patient*innenbefragung durchgeführt. In der finalen Projektphase wird ein Maßnahmenkonzept erarbeitet und evaluiert. In dieser Phase werden u.a. Experten aus Patient*innen- und Selbsthilfeorganisationen, Vertreter*innen von Leistungserbringern und Krankenkassen sowie Wohlfahrtsverbände eingebunden.
Auf Basis der empirischen Ergebnisse können zielgerichtete Handlungsempfehlungen entwickelt werden. In diesen wird darauf eingegangen, welche Ziele zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit einem Down-Syndrom, die eine Demenz entwickelt haben, beitragen und durch welche Maßnahmen diese adressiert werden sollten. Dies erfolgt unter Berücksichtigung bestehender Versorgungsdefizite, Hürden und Hemmnisse, die aus den Perspektiven der direkt und indirekt am Patient*innenpfad Beteiligten eruiert werden.
Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 1,2 Millionen Euro gefördert..
Konsortialpartner:
Universität Duisburg-Essen, EsFoMed GmbH, Ambulanz für Alzheimer bei Downsyndrom (LMU Klinikum), Institut für Allgemeinmedizin (Goethe-Universität Frankfurt am Main), AOK-Bundesverband GbR
Aufgabe des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik:
Der Forschungsbereich Gesundheitspolitik übernimmt die fachliche Konsortialführung und ist federführend für die Erhebung bestehender Versorgungsdefizite sowie die Erarbeitung und Evaluation des Maßnahmenkonzeptes zuständig.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Hüer, T., Weitzel, M., Giebel, G.D., Raszke, P., Wasem, J., Levin, J., Nübling, G., Wagemann, O., Wlasich, E., Pantel, J., Tesky, V., Schall, A., Walendzik, A. Alzheimer-Demenz bei Menschen mit einem Down-Syndrom. Z Gerontol Geriat (2024). DOI: 10.1007/s00391-024-02371-8
- Walendzik, A., Weitzel, M., Giebel, G.D., Raszke, P., Wasem, J., Levin, J., Nübling, G., Wagemann, O., Wlasich, E., Pantel, J., Tesky, V.A., Schall, A., Hüer, T. (2024): Patient Journey von Menschen mit Down-Syndrom und Demenz: Zugang zur und Schnittstellen in der medizinischen Versorgung – eine qualitative Analyse. Das Gesundheitswesen. Zur Veröffentlichung angenommen.
Präferenzgerechter Einsatz von Videosprechstunden in ländlichen und städtischen Regionen (PräVi)
Laufzeit: 01. April 2021 bis 31. Dezember 2024
Projektinhalte:
Eine angemessene ambulante Versorgung wird in Deutschland zunehmend durch eine geringe Arztdichte und lange Anfahrtswege, insbesondere in den ländlichen Regionen, und steigende Wartezeiten, auch in städtischen Regionen, erschwert. Beides kann für Patientinnen und Patienten zu Versorgungsdefiziten führen.
Ziel des Projektes PräVi ist daher die Entwicklung von gesundheitspolitischen Handlungsempfehlungen zum optimalen Einsatz der Videosprechstunde in städtischen und ländlichen Regionen. Dies soll unter anderem dazu beitragen, Patientinnen und Patienten den Arztkontakt zu erleichtern und Ärztinnen und Ärzten eine Zeitoptimierung zu ermöglichen.
Zur Entwicklung einer Strategie für den präferenzgerechten Einsatz von Videosprechstunden wird ein Mixed-Method-Ansatz genutzt, in dessen Fokus eine Online-Befragung von Patient*innen und Ärzt*innen steht. Betrachtet werden sowohl der bisherige Einsatz der Videosprechstunde in Form einer Routinedatenanalyse als auch die Hürden für den Einsatz sowie Präferenzen von Versicherten und ärztlichen/psychotherapeutischen Leistungserbringern, die in Befragungen (mit einem Discrete Choice Experiment) erhoben werden.
Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 1,7 Millionen Euro gefördert.
Konsortialpartner:
Universität Duisburg-Essen, AOK Nordost, AOK NordWest, Techniker Krankenkasse, KV Westfalen-Lippe, KV Mecklenburg-Vorpommern, KV Berlin, KV Schleswig-Holstein
Aufgabe des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik:
Der Forschungsbereich Gesundheitspolitik übernimmt die fachliche Konsortialführung sowie u.a. die Konzeption und Analyse der Online-Befragung von Versicherten und ärztlichen/ psychotherapeutischen Leistungserbringern mit dem Ziel, präferenzgerechte Handlungsempfehlungen für Gesetzgeber und Selbstverwaltung zum optimalen Einsatz der Videosprechstunde in ländlichen und städtischen Regionen zu entwickeln.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Kleinschmidt, L., Walendzik, A., Wasem, J., Höfer, K., Nauendorf, B., Brittner, M., Brandenburg, P., Aeustergerling, A., Schneider, U., Wadeck, A., Sehlen, S., Liersch, S., Schwarze, K., Schwenke, C., Hüer, T. Preference-Based Implementation of Video Consultations in Urban and Rural Regions in Outpatient Care in Germany: Protocol for a Mixed Methods Study. JMIR Res Protoc. 2024 Apr 11;13:e50932. DOI: 10.2196/50932.
B) Sonstige Projekte bzw. Gutachten
Erhebung der Versorgungsbedarfe in der ambulanten Neurologie – Gutachten im Auftrag des Berufsverbandes Deutscher Neurologen
Laufzeit: 01. August 2024 bis 31. Juli 2025
Das in der ambulanten neurologischen Versorgung behandelte Erkrankungsspektrum ist breit gefächert. Es umfasst neurovaskuläre und neurodegenerative altersabhängige Erkrankungen (etwa Schlaganfall oder Alzheimer), aber auch Erkrankungen, die bereits in jüngeren Altersgruppen auftreten, wie Migräne, Multiple Sklerose oder auch altersgruppenübergreifende Erkrankungen, wie Epilepsie. Verschiebungen in der demographischen Struktur der Gesellschaft lassen eine Zunahme der Prävalenz altersabhängiger Erkrankungen erwarten. Gleichzeitig erfuhr und erfährt das Diagnose- und Therapiespektrum insbesondere in der Neurologie erhebliche Veränderungen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Prognose vieler Erkrankungsbilder führten. Zudem zeichnet sich angesichts des rasanten wissenschaftlichen Fortschritts ab, dass weitere Therapieansätze zur Behandlung von Erkrankungsbildern zugelassen werden, die durch bisherige Behandlungsansätze lediglich in sehr beschränktem Maße beeinflusst werden konnten.
Zur umfassenden Analyse von Versorgungsbedarfen ist die Betrachtung der Schlüsselkomponenten Angebot und Nachfrage sowie die sich daraus ggf. ergebende Lücke essentiell. Auf dieser Basis können Lösungen erarbeitet werden, um offenen Versorgungsbedarfen zu begegnen. Die Studie zielt daher darauf ab, die Auswirkungen der gesellschaftlichen sowie medizinisch-technischen Trendentwicklungen auf die ambulante neurologische Versorgung abzuschätzen. Zentraler Ausgangspunkt ist eine fundierte Recherche nach verfügbaren Informationsquellen und -konzepten zur Erhebung bzw. Modellierung des Angebots, der Nachfrage sowie der sich daraus ggf. ergebenden Versorgungslücke in der (ambulanten) Neurologie (Modul A). Auf dieser Basis folgt der Kern dieser Studie in Modul B: eine Analyse von Versorgungsbedarfen in der (ambulanten) Neurologie. In einem sich anschließenden Modul sollen mögliche Maßnahmen erarbeitet werden, wie den möglicherweise steigenden Bedarfen in der Neurologie begegnet werden könnte (Modul C).
Ausgewählte abgeschlossene Projekte
A) Projekte, die durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert wurden
Fortlaufende Qualitätssicherung von in der GKV-Regelversorgung eingesetzten Gesundheits-Apps (QuaSiApps)
Laufzeit: 01. April 2021 bis August 2024
Projektinhalte:
„Gesundheits-Apps“ eröffnen vielfältige Möglichkeiten, um bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung zu unterstützen. Seit der Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) Ende 2019 können bestimmte Gesundheits-Apps, die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet und durch die Krankenkasse erstattet werden.
Ziel des Projekts ist es, ein Konzept zur kontinuierlichen Qualitätssicherung von eingesetzten Gesundheits-Apps zu entwickeln. Hierzu wird ein mehrstufiger Mixed-Method-Ansatz genutzt. Zunächst erfolgen ein kontinuierliches Monitoring relevanter erstattungsfähiger DiGA sowie strukturierte und systematische Literaturrecherchen. Darauf aufbauend werden die Nutzer- und Patientenperspektiven in Fokusgruppen erfasst und es werden Akteure aus dem Gesundheitswesen zu ihrer Einschätzung befragt. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen dann dazu, Vorschläge zu erarbeiten, zu welchen Verfahrenszwecken die Qualitätssicherung einzusetzen ist und welche Qualitätsdimensionen berücksichtigt werden sollten. Eine Konkretisierung der Ergebnisse findet im Zuge von Abstimmungen in Expertenworkshops statt. Das Projekt zielt darauf ab, ein Set aus Qualitätsaspekten und entsprechenden Qualitätsmerkmalen zu entwickeln und daraus Qualitätsanforderungen, Qualitätsindikatoren sowie Messinstrumente abzuleiten. Abschließend wird ein Vorschlag unterbreitet, wie sich das Konzept institutionell und verfahrenstechnisch in das deutsche Gesundheitssystem einbinden lässt. Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 815.000 Euro gefördert.
Weitergehende Informationen zum Inhalt, dem Konsortium und Publikationen erhalten Sie hier: https://www.uni-due.de/quasiapps/startseite.php
Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie (EVA PT-RL)
Laufzeit: 01. August 2020 bis 31. Januar 2024
Projektinhalte:
In Deutschland existiert ein vielfältiges Hilfe- und Gesundheitsversorgungssystem für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Verschiedene Untersuchungen deuten allerdings auf Schnittstellenprobleme hin. In diesem Zusammenhang wurde auch die Dauer der Wartezeiten auf die psychotherapeutische Behandlung und die damit verbundenen Probleme im Zugang der Versicherten zur Psychotherapie diskutiert. Mit der Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie, die 2016 verabschiedet und im Jahr 2017 wirksam wurde, wurden die neuen Elemente (psychotherapeutische Sprechstunde, psychotherapeutische Akutbehandlung und Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe) in die Versorgung eingeführt und die Gruppentherapie gefördert. Zentrales Ziel war die Verbesserung des Zugangs zur Psychotherapie für Versicherte. Im Einzelnen sollte beispielsweise über die psychotherapeutische Sprechstunde für alle Versicherten eine zeitnahe diagnostische bzw. differentialdiagnostische Abklärung behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen erreicht werden sowie eine Implementierung kurzfristiger psychotherapeutischer Interventionsmöglichkeiten über die Akutbehandlung.
Projektziel ist die Evaluation der neuen Versorgungsbausteine der Psychotherapie-Richtlinie in Bezug auf die Verbesserung des Zugangs und des gesamten Behandlungs- und Versorgungsablaufes sowie die Identifikation von möglichen Hürden und Hemmnissen für deren Umsetzung und Wirksamkeit und deren Weiterentwicklung.
Im Rahmen der Evaluation werden drei Kernfragen in Bezug auf die Versorgungssituation von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland versichert sind, untersucht:
- Führen die neuen Elemente im Vergleich zur Situation vor dem Inkrafttreten der Strukturreform zu einer Verbesserung des Zugangs zur psychotherapeutischen Behandlung?
- Führen die neuen Elemente im Vergleich zur Situation vor dem Inkrafttreten der Strukturreform zu einer Verbesserung des gesamten Behandlungs- und Versorgungsablaufs und einer Verbesserung der patientenrelevanten Outcome-Parameter?
- Wie werden die neu eingeführten Elemente in der Praxis umgesetzt und ergeben sich dabei Hürden und Hemmnisse?
Dazu werden quantitative und qualitative Verfahren im Rahmen eines Mixed-Method-Ansatzes verwendet. Es werden Fokusgruppen, retrospektive Prä-Post-Analysen auf Basis anonymisierter GKV-Routinedaten der beteiligten Krankenkassen und prospektive standardisierte schriftliche Befragungen von Patienten, Psychotherapeuten sowie hausärztlich tätigen Ärzten durchgeführt. In die Evaluation einbezogen werden zudem aggregierte, anonymisierte Daten der Terminservicestellen, qualitative Daten aus den Gruppendiskussionen im Rahmen der Fokusgruppen sowie anonymisierte Daten auf Praxenebene über die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet und mittels eines gemeinsam mit den Projektpartnern erarbeiteten Katalogs von Zielkriterien bewertet.
Konsortialpartner:
Konsortialpartner des Lehrstuhls sind der AOK-Bundesverband, die BARMER Krankenkasse, der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP), die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), die Vereinigung analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) sowie die EsFoMed GmbH. Der Lehrstuhl für Medizinmanagement hat die Konsortialführung inne.
Aufgabe des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik:
Der Forschungsbereich Gesundheitspolitik übernimmt die fachliche Konsortialführung sowie die Federführung bei der Erarbeitung und Bewertung der Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der Psychotherapie-Richtlinie.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Abels, C., Diekmann, S., Neusser, S., Schlierenkamp, S., Wasem, J., & Walendzik, A. (2023). Umsetzung der Reform der Psychotherapie-Richtlinie 2017: Ergebnisse aus Fokusgruppen im Rahmen des Innovationsfonds-Projekts EVA PT-RL [Reform Implementation of the Psychotherapy Guideline 2017: Results from Focus Groups Within the Framework of the Innovation Fund Project EVA PT-RL]. In Gesundheitswesen (Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Germany)), 85(6), 547–553. doi.org/10.1055/a-1976-1856
- Diekmann S, Schlierenkamp S, Walendzik A, Abels C, Zur Nieden P, Best D, Schaff C, Timmermann H, Klipker K, Marschall U, Wasem J, Neusser S. Mixed-Methods-Ansatz zur Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie: ein Studienprotokoll. Gesundheitswesen. 2023 Nov;85(11):1066-1071. German. doi: 10.1055/a-2011-6129. Epub 2023 Jul 20. in: Gesundheitswesen. 2023 Nov;85(11):e48. PMID: 37473768.
Medizinischer Kinderschutz im Ruhrgebiet (MeKidS.best)
Laufzeit: September 2019 - 31. August 2023
Neue Versorgungsform:
Die Zahl registrierter Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen steigt, bei einer vermutlich hohen Dunkelziffer. Medizinische Versorgungseinrichtungen können einen großen Beitrag zum Kinderschutz leisten, unter anderem durch das Erkennen von Kindeswohlgefährdung, Einleitung und Durchführung von Diagnostik inklusive der rechtssicheren Dokumentation, Überleitung von den medizinischen Einrichtungen an die zuständigen Jugendämter oder die medizinische Beratung der Jugendhilfe. In der gegenwärtigen Regelversorgung bleibt die Ausgestaltung des Kinderschutzes jedoch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Im Rahmen des Projektes möchten pädiatrische Praxen und 9 Kinder- und Jugendkliniken im Ruhrgebiet unter Orientierung der Kinderschutzleitlinie leistungsfähige Partner der Jugendämter und anderer Akteure der Jugendhilfe werden und so Kindern, Jugendlichen und deren Eltern auf niederschwelligem Weg Hilfe zuteilwerden lassen. Die als Modell beginnende Versorgung wird umfassend medizinisch wie gesundheitsökonomisch evaluiert. Durch die Entwicklung von nachhaltigen Finanzierungs- und Vergütungskonzepten soll die verbesserte Versorgung bei Kindeswohlgefährdung bundesweit übertragbar sein und in die Regelversorgung übergehen.
Konsortialpartner:
Techniker Krankenkasse, AOK Rheinland/Hamburg, DAK-Gesundheit, Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, St. Josef- und St. Elisabeth Hospital gGmbH, Vestische Caritas-Kliniken GmbH, Klinikum Dortmund gGmbH, Helios Klinikum Duisburg GmbH, Elisabeth Krankenhaus Essen GmbH, Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH, Ev. Krankenhaus Oberhausen, St. Elisabeth Gruppe GmbH, Helios Universitätsklinikum Wuppertal GmbH, Private Universität Witten/Herdecke gGmbH, Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH, Universität Duisburg-Essen, Fachhochschule Dortmund, DATATREE AG, Universitätsklinikum Düsseldorf
Aufgabe des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik:
Die Lösung von Finanzierungs- und Vergütungsfragen auf Basis der Ergebnisse der gesundheitsökonomischen Evaluation und die Konzeption von Vergütungsmodellen für eine kostendeckende Vergütung zur Etablierung der neuen Versorgungsform in der Regelversorgung.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Blase, N, Plescher, F., Kleinschmidt, L., Diekmann, S., Schlierenkamp, S., Schoppen, B., Ostermann, T., Fetz, K., Paulussen, M., Schwier, F., Hammer, A., Naujoks, M., Brose, B., Höhne, P., Behm, B., Welz, M., Neusser, S.. Leitliniengerechter, medizinischer Kinderschutz im Ruhrgebiet - Studienprotokoll der gesundheitsökonomischen Evaluation und Vergütungsmodellierung im MeKidS.best-Projekt. IBES DISKUSSIONSBEITRAG Nr. 237. August 2023. Im Internet unter:
Rehabilitative Kurzzeitpflege (REKUP) im stationären Umfeld
Laufzeit: 01. Oktober 2019 bis 30. September 2022
Neue Versorgungsform:
Patient/innen verfügen häufig bei Entlassung aus der Klinik nicht über die für die Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung erforderliche Rehabilitationsfähigkeit, sodass sie - trotz Rehabilitationspotential, positiver Prognose und Rehabilitationsbedarf - häufig zunächst nach Hause oder in Pflegeinstitutionen entlassen werden. Die idealerweise früh beginnende und lückenlos fortzusetzende Rehabilitation findet nicht statt und es resultiert das sogenannte „Rehaloch“ (Simmel et al. 2017). Weder im häuslichen Umfeld noch in der Kurzzeitpflege erfolgt eine ausreichende aktivierend-therapeutische Versorgung bzw. eine multimodale Behandlung unter biopsychosozialen Gesichtspunkten. Dadurch besteht die Gefahr, dass eine Rehabilitationsfähigkeit nicht erreicht wird, eine Rehabilitation nur verspätet und mit einer schlechteren Ausgangslage als nötig eingeleitet werden kann oder Dauerpflege notwendig wird. An dieser Problematik setzt REKUP an: die rehabilitative Kurzzeitpflege ist ein trägerübergreifendes Angebot der Kranken- und Pflegeversicherung, wobei Leistungsinhalte der stationären Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI, § 39c SGB V) um rehabilitative Maßnahmen ergänzt und im Setting der Rehabilitation erbracht werden. Die in Rehaeinrichtungen bereits vorhandenen multiprofessionellen Kompetenzen (ärztlich, pflegerisch, therapeutisch) sowie die dortige Infrastruktur ermöglichen es, dass pflegerische und therapeutische Leistungen als Gesamtmaßnahme aus einer Hand erbracht werden können. Zielgruppe sind Patient/innen, bei denen nach Akutaufenthalt eine Rehabilitation erforderlich und die Rehabilitationsprognose positiv ist (evidenzbasierter/erfahrungsgemäßer Erfolg mit rehabilitativen Maßnahmen bei jeweiliger Ausgangsindikation), jedoch noch keine Rehabilitationsfähigkeit (weiterhin eingeschränkte Mobilität und Belastbarkeit sowie noch hoher Pflegebedarf) vorliegt. Die Zuweisung erfolgt durch die Akutklinik auf Basis eines Screenings. Während der rehabilitativen Kurzzeitpflege werden neben pflegerischen Maßnahmen insbesondere Therapien zur Aktivierung von Leistungsreserven umgesetzt. Die Rehabilitationsfähigkeit wird regelmäßig mittels Screening geprüft. Sobald diese vorliegt, wird die Rehabilitation anhand eines vereinfachten Antragsverfahrens der Sozialversicherungsträger eingeleitet. Dieses vereinfachte Antragsverfahren wird im Rahmen einer Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) in der Projektlaufzeit entwickelt, um einen nahtlosen Übergang trotz Trägerwechsel zu gewährleisten. Das Projekt REKUP wird in den Regionen Heidelberg, Karlsruhe, Ulm und Donaueschingen umgesetzt.
Konsortialpartner:
AOK Baden-Württemberg (Konsortialführung), Universitätsklinikum Heidelberg, Universität Duisburg-Essen, Institut für Rehabilitationsmedizinische Forschung an der Universität Ulm, Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement GmbH
Aufgabe des Forschungsbereichs Gesundheitspolitik:
Die Entwicklung von Vergütungs- und Finanzierungsmodellen für die Umsetzung der neuen Versorgungsform in die Regelversorgung.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Diekmann, S., zur Nieden, P., Pahmeier, K., Frankenhauser-Mannuß, J., Keilhauer, A., Specht-Leible, N., Bauer, J., Hüer, T., Raszke, P., Walendzik, A., Wasem, J., Neumann, A. Gesundheitsökonomische Evaluation einer rehabilitativen Kurzzeitpflege. Z Gerontol Geriat 57, 475–481 (2024). DOI: 10.1007/s00391-024-02307-2
- Hüer, T., Wasem, J., Raszke, P., Frankenhauser-Mannuß, J., Bauer, J., Keilhauer, A., Specht-Leible, N., zur Nieden, P., Diekmann, S., Neumann, A., Pahmeier, K., Walendzik, A. (2024): Implementierung der rehabilitativen Kurzzeitpflege in die Regelversorgung: Modelle zur Finanzierung und Vergütung. Angenommen von Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement. DOI: 10.1055/a-2420-3103
- Keilhauer, A., Werner, C., Diekmann, S., zur Nieden, P., Pahmeier. K., Neumann, A., Walendzik, A., Hüer, T., Raszke, P., Wasem, J., Frankenhauser-Mannuß, J., Specht-Leible, N., Bauer, J. Rehabilitative Kurzzeitpflege – Optimierung der poststationären Versorgung von geriatrischen Patienten mit Rehabilitationsbedarf: Ergebnisse der REKUP-Studie. Z Gerontol Geriat (2024). doi.org/10.1007/s00391-024-02367-4
B) Sonstige Projekte bzw. Gutachten
Sektorübergreifende Planung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen – Gutachten im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen (vdek)
Eine stärkere Ambulantisierung der Versorgung wird politisch angestrebt. In der Konsequenz werden Leistungsbereiche zukünftig zunehmend „sektorenübergreifend" sowohl von Krankenhäusern als auch von Vertragsärzten und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erbracht. Damit stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Anpassungen von ambulanter vertragsärztlicher Bedarfsplanung und Krankenhausplanung sowie nach einer möglichen eigenen „sektorenübergreifenden“ Versorgungsplanung. Mit diesen auf die Planungssysteme bezogenen Fragen befasst sich diese Studie.
Es wird ein mehrschrittiges Modell entwickelt. Nach einer konzeptionellen Vorbereitungsphase soll zunächst ein sektorenübergreifendes Monitoring (Phase 1) folgen, bevor im Anschluss daran die eigentliche sektorenübergreifende Planung (Phase 2) vorgenommen werden kann; hierfür werden drei Varianten vorgeschlagen.
Weiterführende Details sind der unten angeführten Veröffentlichung zu entnehmen.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Hüer, T., Walendzik, A., Pilny, A., Buchner, F., Kleinschmidt, L., Wasem, J., Augurzky, B. Sektorübergreifende Planung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen. IBES Diskussionsbeitrag. 2023. Nr. 238. Im Internet unter: www.wiwi.uni-due.de/fileadmin/fileupload/WIWI/Forschung/IBES_Diskussionbeitraege/IBES_Diskussionsbeitrag_Nr._238_FINAL_2023_12_05.pdf
Weiterentwicklung des RSA – Berücksichtigung sozio-ökonomischer Versichertenmerkmale – Gutachten im Auftrag des AOK Bundesverbandes
Der Risikostrukturausgleich (RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein „lernendes System“. Die vorliegende Studie befasst sich mit einer möglichen Weiterentwicklung – der Berücksichtigung sozio-ökonomischer Versichertenmerkmale. Dafür wird die Deckungssituation von vier über sozioökonomische Merkmale identifizierten Personengruppen im aktuellen RSA sowie ihre mögliche Berücksichtigung in einem zukünftigen RSA untersucht. Betrachtet werden Merkmale, für deren Auswahl neben ihrer Verfügbarkeit bei den Krankenkassen insbesondere auch ihre Manipulationsresistenz sowie ihre Relevanz sprechen: Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung, von Arbeitslosengeld II, einer Erwerbsminderungsrente sowie das Vorliegen einer Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V („Härtefälle“). Empirische Basis der Untersuchung ist ein großer, an die GKV adjustierter Datensatz mit rund 9,2 Mio. AOK-Versicherten.
Die untersuchten Versichertengruppen sind im aktuellen RSA systematisch unterdeckt. Dadurch bestehen bei Krankenkassen Anreize möglicher Risikoselektionsstrategien. Unterschiedliche Verteilungen solcher unterdeckten Versichertengruppen unter den Kassen haben zudem Auswirkungen auf den Kassenwettbewerb. Die Berücksichtigung der sozio-ökonomischen Versichertenmerkmale im RSA ist in der Lage, diese Unterdeckungen zu beheben. Aufgrund der empirischen Ergebnisse wird empfohlen, den RSA um Merkmale für Härtefall-Status, Erwerbminderungsstatus und das Vorliegen von ambulanter bzw. stationärer Pflegebedürftigkeit zu ergänzen.
Veröffentlichungen / Publikationen zum Projekt:
- Lux, G., Wasem, J., Buchner, F., Hüer, T. Weiterentwicklung des RSA – Berücksichtigung sozio-ökonomischer Versichertenmerkmale. Gutachten im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. IBES Diskussionsbeitrag. 2022. Nr. 235. Im Internet unter: www.econstor.eu/bitstream/10419/270986/1/1820392236.pdf
- Lux G, Hüer T, Buchner F, Wasem J. Implementation of socio-economic variables in risk adjustment systems: A quantitative analysis using the example of Germany. Health Policy. 2024 Oct 30;151:105196. doi: 10.1016/j.healthpol.2024.105196. Epub ahead of print. PMID: 39532041.
Risk Adjustment in Health Insurance (RAHI) im Rahmen des gesundheitsökonomischen Forschungsverbundes CINCH
Das Projekt Risk Adjustment in Health Insurance (RAHI) untersucht den Wettbewerb zwischen Krankenkassen unter der Bedingung regulierter Prämien. Der Risikostrukturausgleich soll Anreize zur Risikoselektion abmildern oder eliminieren, indem er faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Krankenkassen schafft und somit eine effiziente Gesundheitsversorgung fördert.
In der ersten Förderphase erfolgte unter anderem die Adaption von Regressionsbäumen an dem Gegenstand des Morbi-RSA sowie eine Studie zu Konzepten eines Hochrisikopools unter den Bedingungen des Morbi-RSA, wodurch ein Beitrag zur Debatte um die Finanzierung der GKV geleistet werden konnte.
Gegenstand der zweiten Förderphase ist die Analyse des bislang wenig untersuchten Zusammenspiels der multiplen Morbiditätsorientierung im deutschen Gesundheitssystem (Morbi-RSA, DRG-System, Weiterentwicklung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung in der ambulanten ärztlichen Versorgung) mit dem Ziel, Zielkonflikte zwischen sowie innerhalb der Mechanismen zu identifizieren, unerwünschte Effekte wie Anreize für Upcoding, Ineffizienz und Risikoselektion herauszuarbeiten und Vorschläge zu einer entsprechenden Weiterentwicklung der Wettbewerbsordnung vorzulegen. Dabei sollen Reformbeiträge (wie etwa der von Krankenkassen formulierte Vorschlag, von einem prospektiven auf ein zeitgleiches RSA-Modell umzusteigen) vor dem Hintergrund des Zusammenspiels der unterschiedlichen Vergütungsmechanismen beurteilt werden. Daher ist dieses Forschungsvorhaben nicht nur auf wissenschaftliche Publikationen ausgerichtet, sondern zielt auch auf eine Einbindung bzw. Information der gesundheitspolitischen Entscheidungsträger ab. Das Projekt wird in Kooperation mit Prof. Dr. Florian Bucher M.P.H. von der Fachhochschule Kärnten durchgeführt.
Weiterführende Informationen: https://cinch.uni-due.de/de/forschung/projekte/rahi/
Die Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die privatärztliche ambulante Versorgung
Die Studie im Auftrag des Wissenschaftlichen Institutes der PKV sollte aufbauend auf einer Analyse der für die vertragsärztliche Versorgung im Leistungsbereich relevanten Richtlinien des G-BA der letzten 10 Jahre Beschlüsse (01.01.2010 bis 31.12.2019) zur Aufnahme neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter Ausschluss von Beschlüssen zu Erprobungsrichtlinien nach § 137e SGB V folgende Fragen beantworten:
Wie war die Dauer der Verfahren bis zu einer endgültigen positiven oder negativen Entscheidung des G-BA bzgl. der Aufnahme in den vertragsärztlichen Leistungskatalog?
Seit wann sind Leistungen entsprechend diesen Verfahren im Rahmen der Analogbewertung nach GOÄ erbringbar, und zu welchem Anteil handelt es sich um vom G-BA positiv oder negativ bewertete Methoden?
Welche Indikationsbeschränkungen sind im Falle einer positiven Entscheidung des G-BA in seiner Richtlinie festgelegt, und gibt es vergleichbare Einschränkung im Zusammenhang der Empfehlungen zur Analogziffer?
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der EsFoMed GmbH durchgeführt. Die Publikation der Ergebnisse ist hier zu finden:
Anke Walendzik, Carina Abels, Jürgen Wasem, Die Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Kollektivversorgung und in die ambulante privatärztliche Versorgung, Berlin 2021, Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, ISSN 2702-1343
Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen: Gesundheitspolitisch zielgerechte Integrationsmodelle über sektorale Leistungsträger und Finanzierungssysteme
Inhalt: Die Vergütung ambulant erbrachter und erbringbarer Leistungen ist vielfach fragmentiert. Dies gilt einerseits für den Bereich der ambulanten GKV-Versorgung für die Vergütung unterschiedlicher Leistungserbringer (Vertragsärztliche Praxen, unterschiedliche ambulante Versorgungsformen des Krankenhauses). Andererseits unterscheiden sich Vergütungsformen und Vergütungshöhe zwischen der privatärztlichen ambulanten Versorgung und der entsprechenden GKV-Versorgung. Die vorliegende Studie bewertet kriteriengestützt den Status Quo und nimmt aufbauend darauf Modellbildungen für jeweils gemeinsame Vergütungssysteme in der ambulanten Versorgung vor, die anschließend ebenfalls aufbauend auf die Kriteriologie analysiert werden.
Der Ergebnisbericht ist unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/aerztliche-verguetung-ambulanter-und-ambulant-erbringbarer-leistungen/ zu finden.
Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte (Förderung im Rahmen des Leibniz Wissenschaftscampus):
Inhalt: In der Studie wurden folgende Forschungsfragen untersucht: (1) Welche gesundheitliche Versorgung präferiert die Bevölkerung ländlicher Regionen unter Bedingungen von Ärztemangel? (2) Welche Versorgungsmerkmale haben Priorität? Welche Versorgungsmodelle sind akzeptabel? (3) Was sind die Realisierungschancen der einzelnen Versorgungsmodelle?
Es wurde eine Health Technology Assessment durchgeführt. Die Datenerhebung bezüglich Bevölkerungspräferenzen und Realisierungschancen der Modelle erfolgte in einem Mixed-Method-Ansatz durch Fokusgruppen, Fragebögen und Experteninterviews. Im Rahmen der schriftlichen Präferenzerhebung wurde der methodische Ansatz des Analytic Hierarchy Process (AHP) angewendet.
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Evaluation und HTA“ des Lehrstuhls durchgeführt.
Die Publikationen hierzu befinden sich noch im Review-Prozess.
Belegärztliche Versorgung: Historie, Entwicklungsdeterminanten und Weiterentwicklungsoptionen
Inhalt: Ziele dieses von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geförderten Projektes waren
die Analyse der quantitativen Entwicklung und des Status Quo der belegärztlichen Versorgung
die Analyse der Rahmenbedingungen, Handlungsbarrieren und Anreizkonstellationen, die diese Entwicklung bedingen
die Entwicklung von Weiterentwicklungsoptionen unter Berücksichtigung von ausgewählten Modellen in anderen Ländern
die Bewertung dieser Weiterentwicklungsoptionen anhand von mit relevanten Stakeholdern erörterten Kriterien.
Die Spanne möglicher Reformoptionen für das Belegarztwesen wird über zwei Modelle, ein liberales und ein reguliertes Modell geöffnet, deren Vor- und Nachteile auf Basis der mit den Stakeholdern konsentierten Kriteriologie erörtert werden.
Der Ergebnisbericht ist unter https://www.kbv.de/media/sp/Gutachten_Belegaerztliche_Versorgung.pdf zu finden.
Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit der EsFoMed GmbH durchgeführt.
Indikationsspezifische Preise
Inhalt: Ziel des Projektes war es, Nutzungsformen von Indication Based Pricing (IBP) in Ländern zu analysieren, die IBP bereits zur Preissetzung von Arzneimitteln mit Zulassung für mehrere Indikationen nutzen. Die Übertragbarkeit dieser Konzepte ins deutsche Arzneimittelpreisbildungssystem sollte untersucht werden. Es wurden die Länder England, Schweiz, Italien und die USA herangezogen. Nach der Länderauswahl wurden durch strukturierte Recherchen in der Primärliteratur der Länder die relevanten IBP Verfahren identifiziert. Im Anschluss wurde geprüft, ob die gewählten Ansätze auf die deutsche Arzneimittelbepreisung übertragen werden können, um das aktuelle System zu verbessern. Es wurde festgestellt, dass eine direkte Übertragung der Konzepte ausländischer Staaten auf das deutsche System nicht möglich ist, jedoch konnten Aspekte identifiziert werden (wie z.B. die Notwendigkeit einer breiten Datenbasis), die für die Nutzung von IBP in Deutschland unverzichtbar sind.
Das Projekt wurde von AstraZeneca finanziert.